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FG München (6 K 1677/01) | Datum: 25.07.2001
I. Der Kläger ist als Arbeitnehmer tätig. Er lebt seit 1996 von seiner früheren Ehefrau K. getrennt. Am 16. Dezember 1997 wurde er geschieden. Die früheren Ehegatten haben einen gemeinsamen Sohn (F., geb. am ...). Nach [...]